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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB")
gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der
FMCG Retail GmbH, Hehner Str. 77, 41069
Mönchengladbach (nachfolgend „FMCG Retail" oder
„Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Besteller"
oder „Auftraggeber"). Sie gelten für alle Lieferungen
von Waren ebenso wie für sämtliche Dienst- und
Werkleistungen, insbesondere für Beratung, Marketing,
Markenvertretung, Logistik und Qualitätsmanagement.
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Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im
Sinne von § 14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei
denn, FMCG Retail hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn
FMCG Retail in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos
ausführt.
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Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte
zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten
Einbeziehung bedarf.
§ 2
Angebot & Vertragsschluss
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Angebote von FMCG Retail sind freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
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Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die
bestellte Ware oder Leistung beziehen zu wollen. FMCG
Retail ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang anzunehmen.
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Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch FMCG Retail oder mit der
Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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Angaben zu Produkten, Spezifikationen, technischen Daten,
Mustern oder Abbildungen in Prospekten, Katalogen und
vergleichbaren Unterlagen sind annähernde Beschreibungen.
Geringfügige, handelsübliche Abweichungen bleiben
vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
§ 3
Preise & Zahlungsbedingungen
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Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Verpackungs-,
Versand- und Transportkosten, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist.
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Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind
Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der
Tag des Eingangs auf dem in der Rechnung benannten Konto.
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Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
gewährt FMCG Retail nach Vereinbarung 2 % Skonto, sofern
das Skonto in der Auftragsbestätigung schriftlich
eingeräumt wurde.
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Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers ist FMCG
Retail berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40 Euro
gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit
seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von FMCG Retail anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben,
soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
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Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, ist
FMCG Retail berechtigt, ausstehende Lieferungen oder
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen.
§ 4
Lieferung & Lieferzeit
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Liefertermine und -fristen, die nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart sind, gelten als unverbindliche
Angaben. Verbindliche Liefertermine bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
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Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des
Bestellers voraus, insbesondere die Bereitstellung aller
erforderlichen Unterlagen, Spezifikationen, Freigaben
sowie ggf. vereinbarter Anzahlungen.
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Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig und können gesondert berechnet werden.
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Gerät FMCG Retail mit einer Lieferung in Verzug, so hat
der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens
zwei Wochen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser
Frist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 dieser AGB.
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Ist der Besteller mit der Annahme der Lieferung in
Verzug, ist FMCG Retail berechtigt, die hieraus
entstehenden Lager- und Mehraufwandskosten zu berechnen.
Bei Lagerung in eigenen Räumen werden hierfür je
angefangener Woche 0,5 % des Netto-Warenwerts berechnet,
mindestens jedoch 50 Euro pro Woche. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten; dem Besteller
steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den
Besteller über (§ 447 BGB). Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
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Bei vereinbarter Selbstabholung geht die Gefahr mit der
Bereitstellung im Lager auf den Besteller über.
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Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller
zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Besteller über.
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FMCG Retail behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor
(erweiterter Eigentumsvorbehalt).
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Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind
unzulässig.
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Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt in
Höhe des mit FMCG Retail vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) zur
Sicherheit an FMCG Retail ab (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). FMCG Retail nimmt diese Abtretung
an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung
ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
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Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwirbt FMCG Retail
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FMCG Retail
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der
Zurücknahme oder Pfändung liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
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Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von
FMCG Retail um mehr als 10 %, wird FMCG Retail auf
Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten nach
eigener Wahl freigeben.
§ 7
Untersuchungs- & Rügepflicht
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Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach
Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
fünf Werktagen nach Anlieferung schriftlich zu
rügen (§ 377 HGB).
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Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach
Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
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Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt
die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als
genehmigt. Ansprüche wegen dieses Mangels sind
ausgeschlossen, es sei denn, FMCG Retail hat den Mangel
arglistig verschwiegen.
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Die Mängelrüge hat die beanstandeten Mängel so genau wie
möglich zu bezeichnen. Eine Rücksendung beanstandeter
Ware darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von FMCG Retail erfolgen.
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Mängelansprüche des Bestellers setzen die ordnungsgemäße
Erfüllung seiner Untersuchungs- und Rügepflichten nach
§ 7 dieser AGB voraus.
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Bei berechtigten Mängelrügen ist FMCG Retail nach
eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung
mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) berechtigt.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder
verweigert FMCG Retail die Nacherfüllung, kann der
Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder
den Kaufpreis mindern. Schadens- und Aufwendungsersatz
kann der Besteller nach Maßgabe von § 9 dieser AGB
verlangen.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
ein Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon
unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen,
insbesondere bei Bauwerken und Sachen, die für ein
Bauwerk verwendet wurden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3
BGB) sowie für Ansprüche im Lieferantenregress nach
§ 445b BGB.
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Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt nicht für
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz.
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Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nur dann,
wenn FMCG Retail dies ausdrücklich und schriftlich als
„Garantie" bezeichnet.
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FMCG Retail haftet unbeschränkt
- · bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- · bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- · bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- · im Rahmen einer von FMCG Retail übernommenen Garantie,
- · nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller
regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von FMCG
Retail auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
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Eine weitergehende Haftung — insbesondere für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind
(mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden) —
ist ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu
Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen von FMCG Retail.
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Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Krieg,
Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche
Anordnungen, Energiemangel, Rohstoffknappheit, Cyberangriffe
oder vergleichbare unvorhersehbare und unverschuldete
Ereignisse — befreien die betroffene Partei für die Dauer
des Hindernisses und im Umfang ihrer Auswirkungen von
der Leistungspflicht.
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Die hiervon betroffene Partei wird die andere Partei
unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer
des Hindernisses informieren und alle zumutbaren
Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen zu
begrenzen.
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Dauert das Hindernis länger als drei Monate, sind beide
Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
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Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen
der jeweils anderen Partei — insbesondere
Geschäftsgeheimnisse im Sinne des
Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), Spezifikationen,
Rezepturen, Kalkulationen, Lieferanten- und
Kundenbeziehungen — vertraulich zu behandeln und Dritten
nicht zugänglich zu machen.
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Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- · allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden,
- · der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren,
- · kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
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Die Geheimhaltungspflicht besteht auch für einen Zeitraum
von drei Jahren nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung fort.
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FMCG Retail verarbeitet personenbezogene Daten des
Bestellers ausschließlich zur Abwicklung der
Geschäftsbeziehung und unter Beachtung der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der
Datenschutzerklärung
zu entnehmen, die unter
www.fmcg-retail.com/datenschutz.html
jederzeit abrufbar ist.
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Anwendbares Recht. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter
Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen
internationalen Privatrechts.
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Gerichtsstand. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist
Mönchengladbach, sofern der Besteller
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. FMCG
Retail ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an
dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort. Erfüllungsort für
sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
Mönchengladbach.
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Schriftform. Änderungen und Ergänzungen
dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses
selbst.
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Salvatorische Klausel. Sollte eine
Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche
Regelung; ist eine solche nicht vorhanden, eine Regelung,
die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
Stand: Mai 2026 · FMCG Retail GmbH, Mönchengladbach