Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen Geltung nur gegenüber Unternehmern § 14 BGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen Geltung nur gegenüber Unternehmern § 14 BGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Lieferungen und Leistungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie regeln Lieferungen und Leistungen der FMCG Retail GmbH gegenüber ihren Geschäftspartnern.

Paragraphen
  • § 1 · Geltungsbereich
  • § 2 · Angebot & Vertragsschluss
  • § 3 · Preise & Zahlung
  • § 4 · Lieferung & Lieferzeit
  • § 5 · Gefahrübergang
  • § 6 · Eigentumsvorbehalt
  • § 7 · Untersuchungs- & Rügepflicht
  • § 8 · Gewährleistung
  • § 9 · Haftung
  • § 10 · Höhere Gewalt
  • § 11 · Geheimhaltung
  • § 12 · Datenschutz
  • § 13 · Schlussbestimmungen
§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der FMCG Retail GmbH, Hehner Str. 77, 41069 Mönchengladbach (nachfolgend „FMCG Retail" oder „Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Besteller" oder „Auftraggeber"). Sie gelten für alle Lieferungen von Waren ebenso wie für sämtliche Dienst- und Werkleistungen, insbesondere für Beratung, Marketing, Markenvertretung, Logistik und Qualitätsmanagement.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, FMCG Retail hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn FMCG Retail in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2

Angebot & Vertragsschluss

  1. Angebote von FMCG Retail sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung beziehen zu wollen. FMCG Retail ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen.
  3. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch FMCG Retail oder mit der Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  4. Angaben zu Produkten, Spezifikationen, technischen Daten, Mustern oder Abbildungen in Prospekten, Katalogen und vergleichbaren Unterlagen sind annähernde Beschreibungen. Geringfügige, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
§ 3

Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Verpackungs-, Versand- und Transportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Eingangs auf dem in der Rechnung benannten Konto.
  3. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt FMCG Retail nach Vereinbarung 2 % Skonto, sofern das Skonto in der Auftragsbestätigung schriftlich eingeräumt wurde.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers ist FMCG Retail berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FMCG Retail anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, ist FMCG Retail berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 4

Lieferung & Lieferzeit

  1. Liefertermine und -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind, gelten als unverbindliche Angaben. Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus, insbesondere die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Spezifikationen, Freigaben sowie ggf. vereinbarter Anzahlungen.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können gesondert berechnet werden.
  4. Gerät FMCG Retail mit einer Lieferung in Verzug, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 dieser AGB.
  5. Ist der Besteller mit der Annahme der Lieferung in Verzug, ist FMCG Retail berechtigt, die hieraus entstehenden Lager- und Mehraufwandskosten zu berechnen. Bei Lagerung in eigenen Räumen werden hierfür je angefangener Woche 0,5 % des Netto-Warenwerts berechnet, mindestens jedoch 50 Euro pro Woche. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten; dem Besteller steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
§ 5

Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über (§ 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  2. Bei vereinbarter Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung im Lager auf den Besteller über.
  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 6

Eigentumsvorbehalt

  1. FMCG Retail behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des mit FMCG Retail vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherheit an FMCG Retail ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). FMCG Retail nimmt diese Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwirbt FMCG Retail Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FMCG Retail berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
  6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von FMCG Retail um mehr als 10 %, wird FMCG Retail auf Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 7

Untersuchungs- & Rügepflicht

  1. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Anlieferung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
  2. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
  3. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Ansprüche wegen dieses Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, FMCG Retail hat den Mangel arglistig verschwiegen.
  4. Die Mängelrüge hat die beanstandeten Mängel so genau wie möglich zu bezeichnen. Eine Rücksendung beanstandeter Ware darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FMCG Retail erfolgen.
§ 8

Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Bestellers setzen die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 7 dieser AGB voraus.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist FMCG Retail nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) berechtigt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert FMCG Retail die Nacherfüllung, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadens- und Aufwendungsersatz kann der Besteller nach Maßgabe von § 9 dieser AGB verlangen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Bauwerken und Sachen, die für ein Bauwerk verwendet wurden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB) sowie für Ansprüche im Lieferantenregress nach § 445b BGB.
  5. Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nur dann, wenn FMCG Retail dies ausdrücklich und schriftlich als „Garantie" bezeichnet.
§ 9

Haftung

  1. FMCG Retail haftet unbeschränkt
    • · bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • · bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • · bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • · im Rahmen einer von FMCG Retail übernommenen Garantie,
    • · nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von FMCG Retail auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden) — ist ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FMCG Retail.
§ 10

Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Rohstoffknappheit, Cyberangriffe oder vergleichbare unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse — befreien die betroffene Partei für die Dauer des Hindernisses und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
  2. Die hiervon betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
  3. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 11

Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), Spezifikationen, Rezepturen, Kalkulationen, Lieferanten- und Kundenbeziehungen — vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
    • · allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden,
    • · der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren,
    • · kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 12

Datenschutz

  1. FMCG Retail verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers ausschließlich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter www.fmcg-retail.com/datenschutz.html jederzeit abrufbar ist.
§ 13

Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist Mönchengladbach, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. FMCG Retail ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Mönchengladbach.
  4. Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
  5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; ist eine solche nicht vorhanden, eine Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026 · FMCG Retail GmbH, Mönchengladbach

FMCG Retail GmbH

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